Wettkampfbestimmungen des GC Hessen-Süd

1. Turniere des GC Hessen-Süd werden nach den Allgemeinen Wettkampfbestimmungen des DGV durchgeführt und nach den Platzregeln des GC Dillenburg.
2. Diese zusätzlichen Bestimmungen gelten für alle Turniere, wenn sie nicht in der Ausschreibung geändert wurden.
3. Teilnahmeberechtigt sind Spielerinnen und Spieler, die mindestens HCP 45 haben.
4. Bei 4er Turnieren werden Teilnehmer, die schlechter als HCP 36 sind, bei der Berechnung des Mannschaftshandicaps mit 36 berechnet.
5. Nur Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die bei der Siegerehrung anwesend sind, können ihren Siegerpreis erhalten.
6. Doppelpreisausschluss. Wenn ein Teilnehmer mehrere Preise in einem Turnier gewinnt, erhält er jeweils den höherwertigen Preis. Das heißt z.B. Brutto geht vor Netto, aber Sieg geht vor Platz. Das bedeutet z.B. 1. Netto geht vor zweites Brutto. Der Doppelpreisausschluss gilt nicht für Sonderpreise.
7. Stechen bei gleichen Ergebnissen: Die Berechnung erfolgt durch den Computer nach den Vorgaben des DGV. Gibt es kein eindeutiges Ergebnis gilt die Regelung: bei gleichem Netto gewinnt das bessere Bruttoergebnis. Bei gleichem Brutto gewinnt das bessere Nettoergebnis. Sind Brutto und Netto gleich, gibt es eine Play Off Entscheidung auf dem Putting Green. Bei Clubmeisterschaften gibt es bei gleichem Ergebnis auf dem ersten Platz ein Stechen auf den Bahnen 1 und 18. (Sudden Death).
8. Bei Turnieren, die über mehrere Runden gehen (z.B. Clubmeisterschaften), starten die Teilnehmer in jeder Runde jeweils mit ihrem Starthandicap, auch wenn sie sich in einer Runde unterspielt oder verschlechtert haben. Bei der endgültigen Berechnung des Handicaps werden die Ergebnisse der einzelnen Runden aber getrennt gewertet.
9. Wenn nicht anders bestimmt, gelten bei allen Turnieren die Sonderplatzregeln bez. Ball verloren oder Ball im Aus. (2 Strafschläge).
10. Im Rahmen des Turniers und der Siegerehrung werden Bilder der Teilnehmer und Sieger zur Veröffentlichung angefertigt. Wer gegen die Veröffentlichung seines Bildes ist, muss dies bei der Turnieranmeldung bekanntgeben. Ansonsten gilt die Anmeldung als Zustimmung zur Veröffentlichung. Für Kinder und Jugendliche sind die Erziehungsberechtigten entsprechend verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u. a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie in Ziffern 7.3.1.5 bis 7.3.1.7 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e. V. (Amr) beschrieben, einverstanden. Die AMr in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet im DGV-Serviceportal eingesehen werden.